Das Schriftformerfordernis nach § 550 BGB
Schriften zum Handels- und Wirtschaftsrecht 23
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Zusatztext
Die Rechtsfolge des § 550 BGB greift über den Schutzzweck dieser Norm hinaus, denn obwohl ausweislich der Gesetzesmaterialien allein der Erwerber des vermieteten Grundstückes, der nach § 566 I BGB in den Mietvertrag zwischen dem Veräußerer und dem Mieter eintritt, geschützt werden soll, können bei Nichteinhaltung der von § 550 BGB geforderten Schriftform auch die Ursprungsparteien den Mietvertrag innerhalb der ordentlichen Kündigungsfristen beenden. Die Arbeit gibt für den beratenden Anwalt in der Immobilienrechtspraxis einen Überblick über die Anforderungen, die § 550 BGB an einen Mietvertrag stellt und beschäftigt sich mit der Rechtsprechung zu § 550 BGB. Die Verfasserin setzt sich mit dem Sinn und Zweck der Norm auseinander und macht schließlich einen Vorschlag de lege ferenda.
Weitere Details
Erschienen: 10.01.2013
Umfang: 208 S.
Sprache: Deutsch
Einband: GEB
Format: 1.5 x 21.6 x 15.3 cm
ISBN/EAN: 9783631625200
Umbreit-Nr.: 7086816
