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Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV)

Zwischen Pesonalbemessung, Qualitätssicherung und Budgetverhandlung
ISBN/EAN: 9783640468119
Umbreit-Nr.: 3351769

Sprache: Deutsch
Umfang: 24 S.
Format in cm: 0.3 x 21 x 14.8
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 12.11.2009
Auflage: 1/2009
€ 18,95
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  • Zusatztext
    • Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,3, Katholische Fachhochschule Mainz, Veranstaltung: BWL im Gesundheitswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) trat zum 1. Januar 1991 für alle psychiatrischen Kliniken und psychiatrischen Fachabteilungen in Deutschland in Kraft. Als Instrumentarium zur Personalbemessung ist sie bei den Budgetverhandlungen nach Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Anwendung zu bringen. Ihre Bedeutung für die Psychiatrie hat sie sich bewahrt, da die Psychiatrien von der Einführung des fallpauschalenbasierten G-DRG-Systems ausgenommen wurden. Die Psych-PV ordnet die Patienten insgesamt 18 so genannten Behandlungsbereichen zu (z.B. 'Abhängigkeitskranke -> Intensivbehandlung' oder 'Gerontopsychiatrie -> Tagesklinische Behandlung'). Die Zuordnung zu einer dieser Fallgruppen bestimmt minutengenau (!), in welchem Umfang die einzelnen Berufsgruppen des therapeutischen Teams (Ärzte, Psychologen, Pflege, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sozialdienst) welche (Gruppen- und Einzel-)Angebote für den Patienten vorhalten sollen. Die PsychPV ist damit ein breit aufgestelltes Instrumentarium, welches neben der Personalbemessung auch sehr konkrete Beiträge zur Ausgestaltung des therapeutischen Angebots durch alle Berufsgruppen und zur Qualitätssicherung leistet. Diese Hausarbeit leistet einen kompakten Gesamtüberblick vom Werden der PsychPV über ihre Funktionsweise bis hin zu ihrem Weiterbestehen im Kontext der GDRGEinführung. Ebenso thematisiert wird die Problematik der allgemeinen PsychPVUnterfinanzierung, die dazu führt, dass der nach PsychPV ermittelte Personalbedarf vielfach nicht (mehr) realisiert werden kann. (Anmerkung aus 10/2009: Ein Thema, welches durch das 2009er Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) erneut aufgegriffen wurde und so derzeit wieder tagesaktuell ist.)