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Erste Hilfe im Fürstentum Waldeck während des frühen 19. Jahrhunderts
Zwei Rechtsquellen, IUS VIVENS /Abteilung A: Quellentexte zur Rechtsgeschichte 10
ISBN/EAN: 9783643127013
Umbreit-Nr.: 6829449
Sprache:
Deutsch
Umfang: 88 S.
Format in cm:
Einband:
kartoniertes Buch
Erschienen am 14.07.2014
- Zusatztext
- Das Fürstentum Waldeck brachte bereits im frühen 19. Jahr-hundert zwei Verordnungen für flächendeckende Erste Hilfe hervor. Erst später verbreitete sich der Gedanke der Ersten Hilfe im heutigen Sinne durch die Rot-Kreuz-Idee und durch die Samaritervereine, geprägt von den Vorstellungen Friedrich von Esmarchs. Gleichwohl nahm der Gesetzgeber in Waldeck keine Vorreiterrolle ein, sondern bemühte sich - wie auch andere zeitgenössiche Gesetzgeber - vor allem um die Wiederbelebung Scheintoter, damit sie nicht lebendig begraben würden. Die Edition beider Verordnungen illustriert eine Episode historischen Medizinalwesens als Früchte der Aufklärung im Fürstentum.
- Autorenportrait
- Wolf-Dieter Barz (Dr. jur.) beschäftigt sich seit fast 40 Jahren mit historischen Rechtsquellen. Er arbeitet als Rechtsbibliothekar im Bundesverfassungsgericht.