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Freiheit als Rechtsbegriff.

Recht und Philosophie 2
ISBN/EAN: 9783428149421
Umbreit-Nr.: 9785310

Sprache: Deutsch
Umfang: 352 S., Tab., Abb.
Format in cm: 1.9 x 23.4 x 15.8
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 31.08.2016
Auflage: 1/2016
€ 99,90
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • 'Freedom as Legal Concept' While freedom has developed into the fundamental value for human beings during the last centuries, there are still intense debates on which of its conceptual aspects should be seen as its core. In addition to institutionally guaranteed freedom and the relations between law, freedom, as well as property and dominium, the idea of equally among human beings has played a central role in the emergence of modern human rights conceptions.
  • Kurztext
    • Freiheit gilt als das fundamentale Gut des modernen Menschen und ist gleichzeitig Gegenstand intensiver Debatten darüber, welche ihrer Aspekte als ihr elementarer Kern anzusehen sind. Neben der institutionellen Garantie der Freiheit und den Beziehungen zwischen Recht, Freiheit, Eigentum und Herrschaft kommt der Idee der Gleichheit aller Menschen eine zentrale Rolle bei der Herausbildung der modernen Menschenrechtskonzeptionen zu.
  • Autorenportrait
    • Matthias Kaufmann studierte Mathematik, Philosophie und Politische Wissenschaft. Für seine Dissertation 'Recht ohne Regel? Die philosophischen Prinzipien in Carl Schmitts Staats- und Rechtslehre' erhielt er 1988 den Heinz-Maier-Leibnitz-Preis. 1992 habilitierte er sich mit einer Arbeit über 'Referenz und Wahrheit bei Wilhelm von Ockham'. Seit 1995 ist er Inhaber der Professur für Ethik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, seit 2008 leitet er die Graduiertenschule 'Gesellschaft und Kultur in Bewegung'. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Ethik, angewandte Ethik, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie sowie Sprachphilosophie im Mittelalter und im 20. Jahrhundert. Joachim Renzikowski wechselte nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat an die Universität Tübingen. Dort wurde er 1993 mit einer Dissertation über 'Notstand und Notwehr' promoviert. 1997 habilitierte er sich mit einer Arbeit über 'Restriktiver Täterbegriff und fahrlässige Beteiligung'. Seit 1998 ist er Inhaber der Professur für Strafrecht und Rechtsphilosophie/Rechtstheorie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Strafrechtsdogmatik, Sexualstrafrecht, Normentheorie und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.