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Verfassungsgerichtliche Übergangsfristen im Mehrebenensystem.

Am Beispiel der Sportwetten., Schriften zum Öffentlichen Recht 1190
ISBN/EAN: 9783428136049
Umbreit-Nr.: 1750986

Sprache: Deutsch
Umfang: 218 S.
Format in cm:
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 23.08.2011
Auflage: 1/2011
€ 59,90
(inklusive MwSt.)
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  • Zusatztext
    • In der Rechtsprechung des BVerfG ist es üblich, die Nichtigkeitsfolge eines verfassungswidrigen Gesetzes durch sog. Übergangsfristen zu umgehen. Eine verfassungswidrige Regelung darf auf diesem Wege für eine Übergangszeit weiter angewandt werden. Komplexe Schwierigkeiten treten auf, wenn ein Gesetz gleichermaßen gegen deutsches Verfassungsrecht wie auch gegen Unionsrecht verstößt. Deutlich geworden ist dies in der Rechtsprechung des BVerfG und der Verwaltungsgerichte zu den Sportwetten. Das BVerfG hat in seiner Sportwettenentscheidung das bayerische Sportwettengesetz nicht zugleich am Maßstab des Unionsrechts geprüft, sondern sich bezüglich dieser Frage für unzuständig erklärt. Die Nichtberücksichtigung des Unionsrechts führte während der Übergangszeit dazu, dass es in der Rechtsprechungspraxis der Verwaltungsgerichte zu einem Zustand der Rechtsunsicherheit kam. Diese mussten nämlich die Vereinbarkeit der Sportwettengesetze mit den Grundfreiheiten prüfen. Das OVG Münster ist diesbezüglich sogar von einer Durchbrechung des Anwendungsvorrangs ausgegangen. Das sich aufzeigende Problem des Mehrebenensystems kann durch die Integration des Unionsrechts in das Verfassungsbeschwerdeverfahren behoben werden. Für diese Weiterentwicklung des Verhältnisses des BVerfG zum Gerichtshof der Union lässt sich als Vergleichsfolie auch das Verhältnis der Landesverfassungsgerichte zum BVerfG fruchtbar machen, weil der Prüfungsmaßstab der Landesverfassungsgerichte auch das Bundesrecht umfasst.
  • Kurztext
    • In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es üblich, die Nichtigkeitsfolge eines verfassungswidrigen Gesetzes durch sog. Übergangsfristen zu umgehen. Komplexe Schwierigkeiten treten auf, wenn ein Gesetz gleichermaßen gegen deutsches Verfassungsrecht wie auch gegen Unionsrecht verstößt. Deutlich geworden ist dies in der Rechtsprechung des BVerfG und der Verwaltungsgerichte zu den Sportwetten. Behoben werden kann dieses Problem des Mehrebenensystems durch die Integration des Unionsrechts in das Verfassungsbeschwerdeverfahren.
  • Autorenportrait
    • Christian Willers, geboren 1982, studierte nach Abitur 2001 und Ableistung des Zivildienstes von Oktober 2002 bis März 2008 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der University of Essex/Großbritannien. Von 2008 bis 2010 war er Doktorand und wiss. Mitarbeiter bei Prof. Dr. Christoph Brüning, Lehrstuhl für Öffentliches Recht/CAU Kiel. Seit Oktober 2010 ist Christian Willers Referendar am Landgericht Kiel. Die Promotion durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät erfolgte im Februar 2011.