Detailansicht

Rechtsbehelfe im Zivilprozess

Mit Gebührenübersicht nach neuem und altem Recht
ISBN/EAN: 9783406525346
Umbreit-Nr.: 1319063

Sprache: Deutsch
Umfang: XXIII, 455 S.
Format in cm: 2.5 x 22.4 x 14.1
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 26.10.2004
€ 32,00
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Dieses neuartige Werk ist als Arbeitsbuch für Richter gedacht, das man jedoch - gerade deswegen - besonders auch allen prozessual an Instanzgerichten tätigen Rechtsanwälten empfehlen kann. Seit dem Eingang der ersten Beschwerde- und Berufungsschriften haben die Richter - vor allem die in Berufungs- und Beschwerdekammern tätigen Richter, darüber hinaus aber auch alle OLG-Richter - bei der Anwendung der erneuerten Zivilprozessordnung gemerkt, dass die bewährte Routine bei der Bearbeitung von Rechtsbehelfen obsolet geworden ist. Das Verfahren der Beschlusszurückweisung ist völlig neu und führt, je nachdem wie es gehandhabt wird, zu nicht vorhersehbaren Auswirkungen. Nach wie vor ist völlig offen, ob und wann sich der Berufungsgegner äußern soll oder äußern muss, wenn die Berufungsbegründung eingegangen ist. Der Autor ist allen zeitlichen Möglichkeiten für das Vorbringen von Rügen in Berufungsverfahren und den jeweils denkbaren Gegenstrategien nachgegangen. Auch das Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren hat sich völlig geändert; die prozessualen Regeln, die bisher nur für die Revision gegolten hatten, sind jetzt vielfach im Rahmen einfacher Berufungen zum Landgericht oder zum Oberlandesgericht zu beachten. Durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wurde die weitere Beschwerde in Vergütungs- und Kostensachen wieder eingeführt. Es ist hierbei von besonderer Bedeutung, dass veränderte Gerichtskosten und völlig neue Rechtsanwaltsgebühren dazu führen, dass Richter die Höhe von Sicherheitsleistungen auf neuartige Weise berechnen müssen. Das gesamte Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsystem baut auf dem Gedanken auf, dass in einem geführten Zivilrechtsstreit alle wesentlichen Fakten bereits dem Erstrichter unterbreitet werden, woran dieser von Amts wegen mit Augenmaß mitwirken muss. Jeder Fehler des Erstrichters kann vom Rechtsanwalt gegebenenfalls so genutzt werden, dass - entgegen dem Zweck der ZPO-Novelle - das Beweiserhebungsverfahren doch vor dem OLG (bzw. auch vor dem OLG) stattfinden muss, wodurch sich ein Rechtsstreit um Jahre verzögern kann. Dr. Nikolaus Stackmann, Vorsitzender Richter am Landgericht München I, ist seit den gutachtlichen Vorbereitungen zur parlamentarischen Arbeit an der ZPO-Novelle durch Veröffentlichungen, aber auch durch Seminare zur Fortbildung und Weiterbildung der Rechtsanwälte und Richter hervorgetreten. Nach dem Inkrafttreten der ZPO-Novelle hat er sich zu zahlreichen bisher ungeklärten Einzelfragen in Fachzeitschriften zu Wort gemeldet. Für alle an Amts-, Land- und Oberlandesgerichten tätigen Richter sowie für die dort auftretenden Rechtsanwälte. Wegen der ausführlichen Behandlung des neuen Kosten- und Gebührenrechts wird es auch dem Gebührenbeamten/Rechtspfleger zu empfehlen sein.