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Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe im Aktienrecht

Systematik, Materielles Recht, Behandlung in der Hauptversammlung
ISBN/EAN: 9783406620676
Umbreit-Nr.: 1309741

Sprache: Deutsch
Umfang: XLIX, 621 S.
Format in cm: 4 x 24.6 x 17
Einband: Leinen

Erschienen am 04.06.2014
Auflage: 1/2014
€ 109,00
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  • Zusatztext
    • Zum Werk Dieses neue Handbuch stellt die formellen und materiellen Gründe dar, die zur Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit aktienrechtlicher Hauptversammlungsbeschlüsse führen. Da das wirtschaftliche Risiko einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage für Unternehmen hoch ist und dieses Argument von Aktionären gezielt als Druckmittel verwendet wird, setzt das Werk an einem entscheidenden Punkt an. Es hilft, Fehlerquellen zu erkennen und die Entstehung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen zu vermeiden. Durch die Gesetzgebung der letzten Jahre, insbesondere durch ARUG, VorstAG und BilMoG, hat sich die "Fehlerlandschaft" im Aktienrecht wesentlich verändert. Ausgehend vom gegenwärtigen Stand des Hauptversammlungsrechts wird zunächst die Systematik der Nichtigkeits- und Anfechtungsgründe (<br /><br /> 241, 243 AktG) entwickelt. Es folgen Ausführungen zu Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen bei Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Die wesentlichen materiellen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe werden eingehend erörtert. Auf Fragen der Schlüssigkeit, Darlegungs- und Beweislast wird im jeweiligen Zusammenhang eingegangen. Abschließend werden Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen behandelt. Vorteile auf einen Blick umfassend und doch übersichtlich interessengerechte Argumentationshilfe Formulierungsmuster als zusätzliche Arbeitshilfen Zu den Autoren Dr. Olaf Gärtner und Dr. Michael Rose sind Anwälte in einer internationalen Sozietät und beraten u.a. große Aktiengesellschaften bei Beschlussmängelstreitigkeiten. Dr. Adolf Reul ist nach einer Tätigkeit im Deutschen Notarinstitut Notar in Neu-Ulm. Zielgruppe Für Rechtsanwälte und Notare, die Hauptversammlungen betreuen, Richter, die mit entsprechenden Klagen befasst sind, und "Berufsaktionäre", ferner interessierte Vorstände, Aufsichtsräte sowie Rechts- und IR-Abteilungen von Aktiengesellschaften.