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Alle Macht den Kammern?

Die Kompetenzverteilung zwischen Senaten und Kammern im Annahmeverfahren und ihre praktische Handhabung am Bundesverfassungsgericht., Schriften zum Öffentlichen Recht 1235
ISBN/EAN: 9783428839858
Umbreit-Nr.: 4653109

Sprache: Deutsch
Umfang: 391 S., 391 S. Enthält E-Book ( PDF-Datei) & Brosc
Format in cm:
Einband: Keine Angabe

Erschienen am 11.04.2013
Auflage: 1/2013
€ 104,90
(inklusive MwSt.)
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  • Kurztext
    • InhaltsangabeA. Einleitung Gegenstand der Arbeit - Gang der Untersuchung B. Das Annahmeverfahren bei Verfassungsbeschwerden Die historische Entwicklung des Annahmeverfahrens - Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Annahmeverfahrens - Die aktuelle gesetzliche Konzeption des Annahmeverfahrens im BVerfGG - Der praktische Ablauf des Annahmeverfahrens - Die Annahme- und Stattgabevoraussetzungen - Zusammenfassung C. Die Untersuchungsprämissen Einteilung in thematisch zusammenpassende Grundrechtsbereiche - Die Erledigungen im Untersuchungszeitraum - Untersuchungsprogramm D. Die Entscheidungspraxis der Kammern im Annahmeverfahren Feststellungen zur Einleitung der rechtlichen Ausführungen in den Kammerbeschlüssen - Der Schutz des Kerns der menschlichen Persönlichkeit - Der Schutz der menschlichen Persönlichkeit im weiteren Sinn - Die Religions-, Gewissens- und Wissenschaftsfreiheit - Der Schutz der Kommunikation und politischen Beteiligung - Die Justizgrundrechte - Die Freiheit der beruflichen und wirtschaftlichen Betätigung - Die Gleichheitsrechte - Bewertende Zusammenfassung zur Entscheidungspraxis E. Die Entlastungsdiskussion nach der letzten Novelle des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Entlastungsvorschläge - Konsequenzen der Entlastungsdiskussion - Lösungsvorschlag F. Schlussbetrachtung G. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen Anhang I und II Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis
  • Autorenportrait
    • Karsten Adler, geboren 1981, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Sein Referendariat absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz mit einer Station am Bundesverfassungsgericht, wo er auf sein Dissertationsthema aufmerksam wurde. Nach Abschluss des Referendariats zog es ihn zurück nach Mainz, um zu promovieren. Dort arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht. Seit 2012 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und im Bereich des Öffentlichen Rechts in einer Kanzlei tätig.