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Elternunterhalt

Keine Frage offen, Das Erste, ARD Buffet bei Haufe 7186
ISBN/EAN: 9783448092820
Umbreit-Nr.: 1730737

Sprache: Deutsch
Umfang: 192 S.
Format in cm: 1.6 x 19.1 x 12.2
Einband: kartoniertes Buch

Erschienen am 24.02.2009
Auflage: 1/2009
€ 12,90
(inklusive MwSt.)
Nicht lieferbar
  • Zusatztext
    • Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen. Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen sowie Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen, die Sie brauchen.INHALTE:- Die aktuelle Rechtslage bei Elternunterhalt und Sozialhilferegress.- Wann Eltern Anspruch auf Unterhalt haben und wer Unterhalt leisten muss.- Ob Kinder mit dem gesamten Einkommen haften müssen, wie die Leistungsfähigkeit des Kindes berechnet wird und was vom Einkommen des Kindes abgezogen werden kann.- Rechtzeitig vorbeugen: Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen im Vorfeld.
  • Schlagzeile
    • Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen.
  • Leseprobe
    • WANN MUSS DAS KIND SEIN VERMÖGEN ANGREIFEN, UM ELTERNUNTERHALT ZAHLEN ZU KÖNNEN?Sie werden nur dann von Ihrer Unterhaltspflicht frei, wennweder Ihr Einkommen noch Ihr Vermögen ausreichen, um denLebensbedarf Ihrer Eltern vollständig zu decken. Sind IhreEinkünfte zu gering, um den Unterhalt ganz oder teilweise zubezahlen, kann auch Ihr Vermögen für den Unterhalt herangezogenwerden.SCHONVERMÖGENDas ist aber nur insoweit der Fall, als Ihnen die Vermögens-verwertung zumutbar ist. Anders als bei Ihren Eltern muss beiIhnen genauer hingesehen werden, über wie viel VermögenSie verfügen und wofür es Ihnen dienen soll. Vermögen, dasdem Zugriff der Unterhaltsberechtigten entzogen werden kann,nennt man Schonvermögen.Der wichtigste Vermögenszweck ist sicherlich der der Altersvorsorge.Nicht nur Ihr Einkommen muss in bestimmtem Maße geschütztsein, damit Sie für Ihr Alter vorsorgen können, sondernauch das mit diesen Mitteln gebildete Altersvorsorgevermögen.Anders als Ihre Eltern, die nur sehr kleine Geld- und Barbeträgefür sich zurückbehalten (siehe S. 52) dürfen, haben Sie Anspruchauf einen etwas größeren 'Notgroschen'. Dieser soll Ihnen dazudienen, im Krankheitsfall, im Fall notwendiger Reparaturen anHaus, Hausrat oder Pkw die erforderlichen Ausgaben tragen zukönnen. Sogar die Rücklagen für die ohnehin geplante Neuanschaffungeines Pkw können Schonvermögen sein.AUSBILDUNG DER KINDERDie Ausbildung Ihrer Kinder kann nicht immer aus dem laufendenKindesunterhalt finanziert werden, der bei der BerechnungIhres Monatseinkommens berücksichtigt wird. Auslandsaufenthalte,Studienfahrten, Privatschulen, der Besuch einer Universitätetc. kosten Geld, das Ihnen nicht entzogen werden darf,um den nachrangigen Unterhalt der Eltern zu gewährleisten.Faustregeln hinsichtlich der Höhe oder gar bestimmte Vermögens-sätze gibt es nicht. Sie müssen gegebenenfalls im Einzelnenbegründen, welchen Ausbildungsbedarf Ihr Kind hat undwelche Gelder Sie deshalb vorhalten müssen.IMMOBILIENBesteht Ihr Vermögen aus Immobilien, ist wie bei allem anderenVermögen zu klären, ob es für den Unterhalt der Eltern verwertetwerden muss (dazu später mehr). Größere Renovierungenoder Umbauten, etwa für behindertengerechtes Wohnen,erfordern bisweilen Geldmittel, die weder aus dem laufendenEinkommen noch aus dem Notgroschen zu finanzieren wären.Auch diese können vor dem Zugriff der Eltern geschützt sein.TIPP! Sie können wählenAuch wenn Sie verwertbares Vermögen haben -angreifen müssen Sie es nicht zwingend. Es steht Ihnenfrei, die Forderungen Ihrer Eltern oder des Sozialamts ausIhrem Einkommen zu erfüllen, auch wenn Sie Ihre Lebens-verhältnisse dafür einschränken müssen.